1. Vertrag
1.1. Alle Vertragsbeziehungen des Kunden bestehen ausschließlich mit der HCG Entertainment UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Veranstalter genannt). Der Vertragsschluss für Tickets wird durch einen dritten Dienstleister (zB. See Tickets) abgewickelt.
1.2 Eine Stornierung von Tickets ist grundsätzlich nicht möglich. Hat der Besucher im Vorfeld der Veranstaltung Leistungen gebucht, die nur durch einen bestimmten Gast erbracht werden können, so werden diese – auf den Gast bezogenen Tickets – im Falle der Absage des Gastes erstattet. Eintrittskarten zur Veranstaltung werden grundsätzlich nicht erstattet.
1.3 Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich angefallener Rückabwicklungskosten, berechtigt.
2. Veranstaltung
2.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist ausschließlich mit gültiger Eintrittskarte gestattet, welche die Besucher bei der Einlasskontrolle dem Aufsichtspersonal vorweisen müssen. Tageskarten verlieren ihre Gültigkeit bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes.
2.2. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt nicht gestattet.
2.3. Das Mitführen von Tieren ist auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit Bewilligung des Veranstalters gestattet. Auf jeden Fall erlaubt sind Blinden- und Therapiehunde.
2.4. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Veranstaltungsablauf vor. Diese Änderungen können auch kurzfristig erfolgen, ohne dass sich hieraus Ansprüche für den Kunden ergeben.
2.5. Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen eines angekündigten Gaststars. Für den Fall, dass ein angekündigter Gaststar absagt, so erstattet der Veranstalter das gebuchte Zusatzticket zurück. Die Erstattung der Regulären Tickets ist nicht möglich (nach Ziffer 1.2).
2.6. Einige Programmpunkte wie Panels oder Vorträge werden zeitweise in englischer Sprache durchgeführt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, deutsche Übersetzungen zur Verfügung zu stellen. Ansprüche von Besuchern mit unzureichenden Sprachkenntnissen ergeben sich hieraus nicht.
2.7. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass er während der Veranstaltung gefilmt und fotografiert werden kann und diese Aufnahmen im Rahmen der Berichterstattung über die Veranstaltung und für Werbezwecken für die Veranstaltung und/oder den Veranstalter sowohl im Fernsehen als auch durch privat produzierter Filme, in Print- und Online-Medien, insbesondere auf Webseiten und in sozialen Netzwerken, sowie auf Videoportalen, insbesondere Youtube, verwendet werden können. Der Besucher gibt sein Recht am eigenen Bild unwiderruflich an den Veranstalter ab. Mit dem Betreten der Eventlocation stimmt jeder Besucher dieser Vereinbarung zu.
2.8. Das Filmen und/oder Fotografieren für ausschliesslich Private zwecke ist erlaubt. Eine Kommerzielle Nutzung bedarf einer schriftlichen Erlaubnis des Veranstalters. Dieser kann diese jederzeit entziehen ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht. (siehe auch Ziffer 5 & 6)
3. Sicherheit
3.1. Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter, seinem Aufsichtspersonal und vom Aufsichtspersonal der Eventlocation ausgeübt. Den Anweisungen des Veranstalters ist unverzüglich Folge zu leisten. Dies gilt auch in Vertretung von durch ihn autorisierten und erkennbaren Personen
3.2. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, sowohl während der Einlasskontrolle als auch der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.
3.3. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie Waffen, Pyrotechnik oder Teile eines Kostüms, die geeignet sind, andere Besucher zu verletzen, ist streng untersagt. Diese Gegenstände sind dem Sicherheitspersonal zu melden und müssen von diesem autorisiert werden. Es gelten die Waffenregeln des Veranstalters.
3.4. Gegenstände, die nicht autorisiert werden, müssen kostenpflichtig an der Garderobe abgegeben werden. Der Veranstalter ist zudem berechtigt, seine Rechte in Anspruch zu nehmen.
3.5. Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, sind strengstens untersagt.
3.6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese für sich oder andere eine Gefahr darstellen, den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung stören oder sich ungebührlich benehmen, und ein Hausverbot auszusprechen. Die Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt in diesem Fall. Weigert sich der Bescher, das Veranstaltungsgelände zu verlassen, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
3.7. Werbung jeglicher Art auf der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
4. Haftung
4.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haften für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers.
4.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
4.3. Außer in den vorgenannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
4.4. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
4.5. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.6. Der Veranstalter haftet nicht für verlorene Gegenstände.
5. Audiovisuelle Aufzeichnungen und Fotografieren GAST
5.1. Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne dieser AGB sind während der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen, die auf geeigneten Bild- und Tonträgern wieder abgespielt und/oder vervielfältigt werden können. Fotografien gelten nicht als audiovisuelle Aufzeichnungen.
5.2. Das Anfertigen von audiovisuellen Aufzeichnungen und das Fotografieren jeglicher Art in den Vortragsräumen sowie deren Verwendung zu rein privaten Zwecken ist den Besuchern grundsätzlich gestattet.
5.3. Der Veranstalter behält es sich vor, audiovisuellen Aufzeichnungen in bestimmten Bereichen oder während bestimmter Programmpunkte zu untersagen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis von der Veranstaltung. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt in diesem Fall. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
5.4. Die Herstellung und Verwendung von audiovisuellen Aufzeichnungen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
6. Audiovisuelle Aufzeichnungen und Fotografieren VERANSTALTER
6.1. Der Veranstalter wird während der Veranstaltung Fotos, Videos, Audios und weitere Audiovisuelle Daten erstellen und speichern.
6.2. Mit dem Betreten des Geländes und/oder dem Ticketkauf gibt der Besucher / Käufer sein Einverständnis, gefilmt, fotografiert, aufgenommen oder gestreamt werden zu dürfen.
6.3. Es kann ausser in speziell gekennzeichneten Bereichen überall und zu jeder Zeit auf dem Gelände der Veranstaltung zur Anfertigung und Produktion oben genannter Daten oder Datenträger kommen.
6.4. Der Veranstalter hat das uneingeschränkte Recht, diese Fotos, Videos, Audios und alle weiteren in Frage kommenden Datenträger zu verwenden, vervielfältigen, veröffentlichen, verkaufen, verschenken, Sub-lizenzieren oder zu bearbeiten. Der Veranstalter kann diese Rechte uneingeschränkt an Dritte weitergeben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, vor einer der oben genannten Vorkommnisse den Gast darüber zu informieren oder ihn gar zu entschädigen.
6.5. Mit dem Betreten des Geländes oder des Kauf eines Tickets wird diese Vereinbarung geschlossen und kann nicht widerrufen werden.
6.6. Dem Veranstalter ist es nicht gestattet, Fotos auf Toiletten, Umkleidekabinen oder Garderoben zu erstellen oder gar zu veröffentlichen.
6.7. Die Punkte 6.1-6.5 beziehen sich auf das komplette Gelände der HorrorCo Germany insbesondere auf die Messehallen, das Aussengelände, die Bühne, den Eingangsbereich sowie Nebenräume und Workshops.
6.8. Der Veranstalter kann das Recht oben genannte Datenträger zu erstellen an Dritte weitergeben, ohne den Besucher darüber zu informieren. Der Veranstalter hat das Recht, Dritten das Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen solcher Daten zu erlauben.
7. Sonstiges
7.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.2. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau
7.3. Der Veranstalter hat immer das Hausrecht.
7.4. Mit dem Kauf eines Tickets wird uns die Mailadresse des Käufers übersendet. Diese Daten werden von uns nicht an dritte weitergegeben oder weiterverkauft. Wir nutzen diese Mailadresse nur zur direkten und eigenen Kommunikation mit dem Kunden. Man kann sich jederzeit von unserem unregelmässigen Newsletter abmelden.
(Stand: März 2023)